Steuerfortentwicklungsgesetz (ehem. Jahressteuergesetz) 👏
Das Bundeskabinett hat das o.g. Gesetz, sowie das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimus 2024 am 24.07.2024 beschlossen.
Das bedeutet?
Neben einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Jahre 2024 – 2026, der Anpassung von Steuertarifen 2024 – 2026, der Erhöhung der Kinderfreibeträge 2024 - 2026 und des Kindergeldes (2025; 255€ p.m. + 2026; 259€ p.m.) sind Abschreibungsänderungen von Bedeutung.
Die neue Poolabschreibung
👆 Bisherige Grenzen: über 250€ - 1.000€ Verteilung über 5 Jahre
👆 Geplante Grenze: über 800€ - 5.000€ Verteilung über 3 Jahre
👆 Zeitliche Anwendung: Wirtschaftsjahre ab 01.01.2025
! Wir empfehlen entsprechend Investitionen, welche in diesen Rahmen fallen ggf. auf das Jahr 2025 zu verschieben.
Bürokratieentlastung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern
👆 Aufzeichnungspflicht von GWG-Kosten über 250€ im gesonderten Verzeichnis soll entfallen
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
👆 Die degressive Abschreibung soll für Anschaffungen 2025 – 2028 verlängert werden
👆 Das 2,5 fache der linearen AfA, maximal 25%
! Wir empfehlen entsprechend Investitionen, welche in diesen Rahmen fallen ggf. auf das Jahr 2025 zu verschieben.
Sollten Sie hierzu weitere Informationen oder Hilfe benötigen stehen wir Ihnen mit dem gesamten Team beratend zur Seite 😉