Meldepflichtige Kassen ab 01.01.2025 – so geht’s!

Meldepflichtige Kassen ab 01.01.2025 – so geht’s!

Meldepflichtige Kassen ab 01.01.2025 – so geht’s! 😎

Bereits seit dem 01.01.2020 sind dem zuständigen Finanzamt Art und Anzahl der im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der TSE mitzuteilen. Bei Änderungen wie Außerbetriebnahme oder Neuanschaffung ist dies innerhalb einer Monatsfrist mitzuteilen.

Da in Deutschland einmal wieder alles etwas „länger“ 🤪 dauert, ist vereinbart worden, dass diese Meldungen an das zuständige Finanzamt erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Das Meldeverfahren wird nun -so Gott will 😅 - zum 01.01.2025 über das Programm „Mein ELSTER“ (elektronisches Formular oder Upload einer xml-Datei) oder der dort vorhandenen ERiC-Schnitt­stelle zur Verfügung gestellt.

Folgendes ist hierbei zu beachten:

  • Vor dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind bis zum 31.07.2025 zu melden. Hiervon betroffen sind die aktuellen Systeme, die zum Zeitpunkt des Beginns der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit am 01.01.2025 im Einsatz sind. Systeme, die beispielsweise von 2020 bis 2024 im Einsatz waren, sind nicht zu melden.

 

  • Nach dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

 

  • Vor dem 01.07.2025 endgültig außer Betrieb genommene Kassen, die im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

 

  • Ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassen sind innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme mitzuteilen.

Meldepflichtige Systeme sind unter anderem:

  • elektronischen Aufzeichnungssysteme gemäß § 1 Satz 1 KassenSichV,
  • Leihgeräte für Feste,
  • Kassensoftware, wie zum Beispiel Apps.

Bei Betriebsstätten ist je Betriebsstätte die Meldung für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme vorzunehmen.

Die folgenden Daten sind dabei mitzuteilen:

  • Name des Steuerpflichtigen,
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • Betriebsstätte/n und dort eingesetzte Systeme,
  • Art, Seriennummer und Zertifizierungs-ID der zertifizierten TSE,
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

 

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